Sicherheit ist keine Option – sie ist Voraussetzung

Autonome mobile Roboter und industrielle Bildverarbeitungssysteme arbeiten in direkter Nähe zu Menschen. Das macht Sicherheit zur zentralen Anforderung — nicht nur aus ethischer Verantwortung, sondern auch aus rechtlicher Pflicht. In Deutschland und der EU gelten klare Normen und Standards, die den sicheren Betrieb dieser Systeme regeln.

Die gute Nachricht: Moderne AMR und Smart Vision Systeme sind so konzipiert, dass sie diese Normen nicht nur erfüllen, sondern in vielen Bereichen deutlich übertreffen. Wer die Anforderungen kennt, kann Investitionsentscheidungen fundierter treffen und den Zertifizierungsprozess effizienter gestalten.

Die wichtigsten Normen für autonome mobile Roboter

Für AMR-Systeme gilt ein klar definiertes Normenwerk. Die relevantesten Standards im Überblick — was sie fordern und was das für den Praxisbetrieb bedeutet.

EN 1525: Die europäische Sicherheitsnorm für fahrerlose Flurförderzeuge

Die EN 1525 ist die grundlegende europäische Norm für Sicherheit von fahrerlosen Flurförderzeugen und ihren Systemen. Sie definiert Anforderungen an Konstruktion, Bau und Prüfung autonomer Transportfahrzeuge und ist Pflichtbestandteil des CE-Kennzeichnungsprozesses.

Die Norm regelt konkret:

  • Anforderungen an Sicherheitssensoren und Erkennungssysteme
  • Mindestabstände und Schutzfelder
  • Notaus-Funktionen und manuelle Übersteuerung
  • Anforderungen an den Arbeitsbereich
  • Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten

Praxiskonsequenz: Alle AMR, die AISCI einsetzt, sind EN 1525-zertifiziert. Die Zertifizierung wird durch akkreditierte Prüfstellen bestätigt und ist Bestandteil der CE-Konformitätserklärung.

ISO 3691-4: Der internationale Standard

Die ISO 3691-4 ist die internationale Entsprechung der EN 1525 und geht in einigen Bereichen noch weiter. Sie definiert Sicherheitsanforderungen für fahrerlose Flurförderzeuge und autonome mobile Roboter auf globaler Ebene und ist besonders relevant für Unternehmen mit internationalen Standorten.

Kernforderungen der ISO 3691-4

Risikobeurteilung: Vor Inbetriebnahme muss eine vollständige Risikobeurteilung des Einsatzbereichs durchgeführt werden. AISCI übernimmt diese als Teil des Implementierungsprojekts.

Sicherheitsfunktionen:

  • Personenerkennung: Automatische Erkennung und Reaktion bei Personen im Schutzfeld
  • Notbremsung: Definierte Bremswege je nach Fahrgeschwindigkeit
  • Redundanz: Kritische Sicherheitsfunktionen müssen redundant ausgelegt sein
  • Selbstüberwachung: Kontinuierliche Systemüberwachung mit automatischer Abschaltung bei Fehler

Betriebsbereich: Klare Definition und Absicherung des Betriebsbereichs, Regelungen für gemischten Betrieb mit Menschen.

Mensch-Roboter-Kollaboration: Sicherheit im gemischten Betrieb

Moderne AMR arbeiten nicht in abgesperrten Bereichen, sondern direkt neben Menschen. Das stellt besondere Anforderungen an Sensorik, Reaktionsgeschwindigkeit und Kommunikation zwischen Mensch und Maschine.

Technische Sicherheitsmaßnahmen moderner AMR:

  • 360°-Laser-Sensorik mit Echtzeit-Personenerkennung
  • Prädiktive Bewegungsanalyse zur Antizipation menschlicher Wege
  • Adaptive Schutzfelder: Größe passt sich der Fahrgeschwindigkeit an
  • Akustische und optische Warnsignale
  • Automatische Geschwindigkeitsreduktion bei Annäherung von Personen
  • Sofortiger Stopp bei unerwarteten Hindernissen im Schutzfeld

Ergebnis in der Praxis: In einem Pharmalager mit hohem Personenverkehr arbeiten 15 AMR seit 24 Monaten ohne einen einzigen Sicherheitsvorfall.

Sicherheitsstandards für industrielle Bildverarbeitungssysteme

Smart Vision Systeme unterliegen anderen, aber ebenso klaren Sicherheitsanforderungen wie AMR. Im Fokus stehen dabei Maschinensicherheit, Datenschutz und die sichere Einbindung in industrielle Netzwerke.

Maschinenrichtlinie und CE-Kennzeichnung

Stationäre Kamerasysteme, die als Sicherheitssensoren eingesetzt werden, unterliegen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bildverarbeitungssysteme, die Steuerfunktionen übernehmen, müssen den entsprechenden Sicherheitsanforderungen genügen.

Relevante Normen:

  • EN ISO 13849-1: Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen
  • IEC 62061: Funktionale Sicherheit elektrischer Steuerungen
  • EN 62471: Photobiologische Sicherheit von Lichtquellen

Kamerasysteme und Datenschutz

Industrielle Kamerasysteme, die Personen erfassen könnten, unterliegen der DSGVO. Relevante Anforderungen:

  • Zweckbindung: Kameradaten nur für definierten Prüfzweck
  • Datensparsamkeit: Keine unnötige Personendaten-Erfassung
  • Technische Maßnahmen: Anonymisierung, Verschlüsselung
  • Dokumentationspflicht: Verarbeitungsverzeichnis gemäß DSGVO

AISCI-Ansatz: Edge Computing hält alle Verarbeitungsprozesse lokal — Rohdaten verlassen den Betrieb nicht.

Cybersicherheit: IEC 62443 für industrielle Automatisierungssysteme

Vernetzte AMR und Bildverarbeitungssysteme sind Teil der industriellen IT-Infrastruktur und damit potenzielle Angriffsziele. Die IEC 62443 definiert international anerkannte Anforderungen an die Cybersicherheit industrieller Automatisierungs- und Steuerungssysteme.

Die Norm gilt für alle vernetzten Komponenten: AMR-Flotten, Fleet-Management-Systeme, Smart Vision Steuereinheiten und die verbindende Netzwerkinfrastruktur.

Kernanforderungen IEC 62443:

  • Netzwerksegmentierung: Trennung von OT und IT-Netzwerken
  • Zugriffskontrolle: Rollenbasierte Berechtigungen
  • Verschlüsselung: TLS 1.3 für alle Kommunikationsverbindungen
  • Patch-Management: Regelmäßige Sicherheitsupdates
  • Monitoring: Kontinuierliche Anomalieerkennung
  • Incident Response: Definierte Prozesse bei Sicherheitsvorfällen

Gefährdungsbeurteilung: Pflicht vor jeder Inbetriebnahme

Vor der Inbetriebnahme von AMR oder Smart Vision Systemen ist eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG Pflicht. Sie identifiziert alle relevanten Risiken und definiert die notwendigen Schutzmaßnahmen. AISCI unterstützt diesen Prozess als Teil jedes Implementierungsprojekts.

Die Prozessschritte

Sicherheit hört nicht bei der Inbetriebnahme auf

Regelmäßige Sicherheitsprüfungen

Zertifizierte AMR und Vision-Systeme müssen regelmäßig geprüft werden:

  • Jährliche Sicherheitsinspektion durch qualifiziertes Personal
  • Prüfung aller Sicherheitssensoren und Schutzfunktionen
  • Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung bei Layoutänderungen
  • Dokumentation aller Prüfergebnisse
  • AISCI bietet strukturierte Wartungsverträge, die alle gesetzlichen Prüfpflichten abdecken.
Software-Updates und Sicherheitspatches

Sicherheitsrelevante Software-Updates müssen zeitnah eingespielt werden:

  • Regelmäßige Sicherheitspatches für Fleet-Management-Systeme
  • Firmware-Updates für Sicherheitssensoren
  • Aktualisierung von Verschlüsselungsprotokollen
  • Testen aller Updates in Staging-Umgebung vor Produktionsrollout
  • Beim RaaS-Modell übernimmt AISCI alle Updates – inklusive sicherheitsrelevanter Patches.

Häufige Fragen zu Sicherheitsstandards

In Europa sind EN 1525 und ISO 3691-4 die zentralen Sicherheitsnormen für fahrerlose Flurförderzeuge und AMR. Hinzu kommen die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für die CE-Kennzeichnung und IEC 62443 für Cybersicherheit. Alle von AISCI eingesetzten Systeme erfüllen diese Anforderungen und sind entsprechend zertifiziert.

Ja. Gemäß § 5 ArbSchG ist die Gefährdungsbeurteilung vor Inbetriebnahme jedes AMR-Systems Pflicht des Arbeitgebers. AISCI unterstützt diesen Prozess als standardmäßiger Bestandteil jedes Implementierungsprojekts — inklusive vollständiger Dokumentation.

Deutlich sicherer. Gabelstapler verursachen in Deutschland jährlich tausende Arbeitsunfälle. Zertifizierte AMR mit moderner Sensorik, adaptiven Schutzfeldern und redundanten Sicherheitssystemen reduzieren Unfälle um bis zu 40 %.

Teilweise. Stationäre Bildverarbeitungssysteme unterliegen der Maschinenrichtlinie und — sofern sie Personen erfassen — der DSGVO. Werden sie als Sicherheitssensoren eingesetzt, gelten zusätzlich EN ISO 13849-1 und IEC 62061. AISCI berät Sie zu den spezifischen Anforderungen Ihres Anwendungsfalls.

Die IEC 62443 fordert konkrete technische Maßnahmen: Netzwerksegmentierung, Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und Anomalieerkennung. Im Alltag bedeutet das: AMR kommunizieren in einem eigenen, gesicherten Netzwerksegment, alle Verbindungen sind verschlüsselt, und ein Monitoring-System erkennt ungewöhnliche Aktivitäten automatisch.

Mindestens jährlich, bei Layoutänderungen oder Änderungen der Arbeitsprozesse zusätzlich anlassbezogen. AISCI-Wartungsverträge beinhalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen inklusive Dokumentation.

Sicherheit von Anfang an — mit AISCI als Partner

Sicherheitsstandards sind kein bürokratisches Hindernis, sondern die Grundlage für zuverlässigen, dauerhaften Betrieb. AISCI integriert alle relevanten Anforderungen von Beginn an in jeden Implementierungsprozess – von der Gefährdungsbeurteilung über die CE-Dokumentation bis zum laufenden Sicherheitsmonitoring.

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