CE-Kennzeichen:
Nicht optional, sondern Pflicht
Wer in Europa AMR oder industrielle Bildverarbeitungssysteme in Betrieb nimmt, kommt am CE-Kennzeichen nicht vorbei. Es ist der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis, dass ein Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der europäischen Richtlinien erfüllt. Ohne CE-Kennzeichnung darf ein System in der EU weder verkauft noch in Betrieb genommen werden.
Für Betreiber bedeutet das konkret: Vor der Inbetriebnahme muss sichergestellt sein, dass alle eingesetzten Systeme korrekt zertifiziert sind — inklusive vollständiger technischer Dokumentation und Konformitätserklärung. AISCI stellt sicher, dass alle gelieferten Systeme diese Anforderungen erfüllen und unterstützt bei der Dokumentation für Ihre Betriebsakte.
Welche Richtlinien gelten für AMR und Smart Vision?
Das CE-Kennzeichen ist kein einheitliches Zertifikat — es basiert auf verschiedenen EU-Richtlinien, je nach Art des Systems. Für AMR und Smart Vision sind in der Regel mehrere Richtlinien gleichzeitig relevant.

Der CE-Zertifizierungsprozess: 5 Schritte zum Kennzeichen
Der CE-Zertifizierungsprozess ist für viele Betreiber undurchsichtig. Dabei folgt er einer klaren Logik — wer die Schritte kennt, kann den Prozess effizient gestalten. AISCI begleitet Sie durch alle Phasen.
Anwendbare Richtlinien und Normen ermitteln
Der erste Schritt ist die Identifikation aller relevanten EU-Richtlinien für das spezifische System. Für einen AMR können das die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie und die EMV-Richtlinie sein — je nach Ausstattung auch weitere. Parallel werden die harmonisierten Normen ermittelt, deren Einhaltung die Konformität mit den Richtlinien vermuten lässt.
Relevante Richtlinien für AMR
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG — zentrale Grundlage
- Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU — elektrische Komponenten
- EMV-Richtlinie 2014/30/EU — vernetzte Systeme
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 — ab 2027 verbindlich
Harmonisierte Normen für AMR
- EN 1525 — Sicherheit von Flurförderzeugen, fahrerlose Systeme
- ISO 3691-4 — Fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme
- EN ISO 12100 — Risikobeurteilung und Risikominderung
- IEC 62443 — Cybersicherheit industrieller Systeme
Harmonisierte Normen für Smart Vision
- EN ISO 13849-1 — Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen
- IEC 62061 — Funktionale Sicherheit elektrischer Steuerungen
- EN 62471 — Photobiologische Sicherheit von Lichtquellen
Risikobeurteilung durchführen
Die Risikobeurteilung ist das Herzstück des CE-Prozesses. Sie identifiziert systematisch alle Gefährdungen, die vom System ausgehen können, bewertet deren Risiko und dokumentiert die getroffenen Schutzmaßnahmen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei wesentlichen Änderungen am System oder im Einsatzbereich aktualisiert werden.
Methodik nach EN ISO 12100
- Grenzen des Systems festlegen — Verwendungszweck, Einsatzbereich, Personengruppen
- Gefährdungen identifizieren — mechanisch, elektrisch, thermisch, ergonomisch
- Risiko einschätzen — Schwere der möglichen Verletzung × Eintrittswahrscheinlichkeit
- Risiko bewerten und Schutzmaßnahmen ableiten
- Restrisiken dokumentieren und in der Betriebsanleitung kommunizieren
Gefährdungskategorien im Überblick
- Mechanische Gefährdungen — Quetschung, Stoß, Kollision
- Elektrische Gefährdungen — Stromschlag, Kurzschluss
- Thermische Gefährdungen — Überhitzung von Batterien und Antrieben
- Ergonomische Gefährdungen — Arbeitsplatzgestaltung im Mischbetrieb
- Gefährdungen durch Emission — elektromagnetische Felder, Licht
Schutzmaßnahmen-Hierarchie (STOP-Prinzip)
- Substitution — Gefährdung durch sicherere Lösung ersetzen
- Technische Maßnahmen — Sensorik, Schutzfelder, Abschirmungen
- Organisatorische Maßnahmen — Wegeleitsystem, Betriebsanweisungen
- Persönliche Schutzausrüstung — als letzte Maßnahme
Technische Dokumentation erstellen
Die technische Dokumentation belegt, dass alle Anforderungen der relevanten Richtlinien erfüllt sind. Sie muss für mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen aufbewahrt werden und ist bei Kontrollen durch Behörden vorzulegen.
Pflichtbestandteile der technischen Dokumentation
- Allgemeine Beschreibung der Maschine
- Übersichtszeichnungen und Schaltpläne
- Vollständige Risikobeurteilung
- Angewandte Normen und technische Spezifikationen
- Prüfberichte und Messprotokolle
- Betriebsanleitung in den Sprachen der Verwendungsländer
- EG-Konformitätserklärung
Betreiberpflichten zur Dokumentation
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, die CE-Dokumentation Ihrer Anlagen griffbereit zu halten und bei Kontrollen vorzulegen.
- EG-Konformitätserklärungen aller Systeme aufbewahren
- Betriebsanleitungen in deutscher Sprache bereithalten
- Risikobeurteilungen und Prüfprotokolle dokumentieren
- Nachweise über durchgeführte Unterweisungen ablegen
- Dokumentation bei Änderungen aktualisieren
Konformitätsbewertung
Bei den meisten AMR-Systemen führt der Hersteller die Konformitätsbewertung in eigener Verantwortung durch — ohne externe Prüfstelle. Bei Systemen mit höherem Risikopotenzial kann eine notifizierte Stelle (Notified Body) eingebunden werden müssen.
Interne Bewertung (Modul A)
- Hersteller prüft selbst gegen alle relevanten Normen
- Erstellt technische Dokumentation
- Stellt EG-Konformitätserklärung aus
- Bringt CE-Kennzeichen an
Externe Bewertung (Modul B/C)
- Notified Body prüft Baumuster
- Ausstellung Baumusterprüfbescheinigung
- Hersteller erklärt Serienkonformität
- Erforderlich bei höherem Risikopotenzial
Wann ist eine externe Prüfstelle nötig?
- Systeme mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
- Keine anwendbaren harmonisierten Normen verfügbar
- Hersteller weicht von harmonisierten Normen ab
- Spezifische Anforderung durch Richtlinie vorgeschrieben
Gilt auch für Systemkombinationen
Werden AMR und Smart Vision Systeme kombiniert eingesetzt, entsteht möglicherweise eine neue Gesamtmaschine, die eine eigene Konformitätsbewertung erfordert. AISCI prüft dies für jede Systemkombination.
EG-Konformitätserklärung ausstellen und CE anbringen
Der abschließende Schritt ist die Ausstellung der EG-Konformitätserklärung durch den Hersteller und das Anbringen des CE-Kennzeichens am Produkt. Erst mit diesem Schritt ist das System rechtmäßig in der EU verkehr- und betriebsfähig.
Pflichtinhalte der EG-Konformitätserklärung
- Name und Anschrift des Herstellers
- Beschreibung und Identifikation der Maschine — Typ, Seriennummer
- Alle anwendbaren EU-Richtlinien
- Angewandte harmonisierte Normen
- Name und Unterschrift der bevollmächtigten Person
- Ort und Datum der Ausstellung
CE-Kennzeichen: Was ist zu beachten?
- Mindesthöhe 5 mm, Proportionen dürfen nicht verändert werden
- Gut sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht
- Nicht durch andere Kennzeichen verdeckt oder beeinträchtigt
- Bei kleinen Produkten: CE auf Verpackung oder Begleitdokumenten zulässig
Nach der Zertifizierung
- Technische Dokumentation 10 Jahre aufbewahren
- Bei wesentlichen Änderungen Konformität neu prüfen
- Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage Dokumentation vorlegen
- Änderungen an Normen und Richtlinien im Blick behalten
AMR + Smart Vision kombiniert: Was gilt bei Systemkombinationen?
Werden AMR und Smart Vision Systeme kombiniert eingesetzt – etwa wenn eine Kamera auf dem AMR Qualitätsprüfungen durchführt oder ein stationäres Vision-System den AMR-Einsatz steuert – entsteht eine neue Gesamtmaschine. Das hat Konsequenzen für die CE-Zertifizierung.
Was müssen Betreiber beachten?
Dokumentation aufbewahren
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, die CE-Dokumentation Ihrer Anlagen griffbereit zu halten:
- EG-Konformitätserklärung aller Systeme
- Betriebsanleitungen in deutscher Sprache
- Risikobeurteilungen und Prüfprotokolle
- Nachweise über durchgeführte Unterweisungen
AISCI liefert alle erforderlichen Dokumente als Teil der Implementierung und unterstützt beim Aufbau einer vollständigen Betriebsdokumentation.
Änderungen melden und prüfen
Wesentliche Änderungen an CE-zertifizierten Systemen können eine neue Konformitätsbewertung erforderlich machen:
Beispiele für wesentliche Änderungen
- Software-Updates die Sicherheitsfunktionen betreffen
- Hardware-Modifikationen am System
- Veränderung des Einsatzbereichs oder der Verwendungsbedingungen
- Integration in neue Systemkombinationen
Im Zweifelsfall gilt: Rücksprache mit dem Hersteller oder einem Sachverständigen vor der Änderung.
Typische Fehler bei der CE-Zertifizierung
Die Kommissionierung ist der arbeitsintensivste und kostenintensivste Prozess in der Lagerlogistik. Personalmangel, steigende Volumen und Fehlerquoten setzen Unternehmen massiv unter Druck.
Häufige Fragen zu CE-Zertifizierung
CE-konform von Anfang an — mit AISCI
CE-Zertifizierung ist kein bürokratischer Aufwand, sondern die rechtliche Grundlage für sicheren, haftungsfreien Betrieb. AISCI liefert ausschließlich CE-zertifizierte Systeme, stellt vollständige Dokumentation bereit und unterstützt bei der Erstellung Ihrer Betriebsdokumentation. So sind Sie auf der sicheren Seite — von Tag eins.
