CE-Kennzeichen:

Nicht optional, sondern Pflicht

Wer in Europa AMR oder industrielle Bildverarbeitungssysteme in Betrieb nimmt, kommt am CE-Kennzeichen nicht vorbei. Es ist der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis, dass ein Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der europäischen Richtlinien erfüllt. Ohne CE-Kennzeichnung darf ein System in der EU weder verkauft noch in Betrieb genommen werden.

Für Betreiber bedeutet das konkret: Vor der Inbetriebnahme muss sichergestellt sein, dass alle eingesetzten Systeme korrekt zertifiziert sind — inklusive vollständiger technischer Dokumentation und Konformitätserklärung. AISCI stellt sicher, dass alle gelieferten Systeme diese Anforderungen erfüllen und unterstützt bei der Dokumentation für Ihre Betriebsakte.

Welche Richtlinien gelten für AMR und Smart Vision?

Das CE-Kennzeichen ist kein einheitliches Zertifikat — es basiert auf verschiedenen EU-Richtlinien, je nach Art des Systems. Für AMR und Smart Vision sind in der Regel mehrere Richtlinien gleichzeitig relevant.

Der CE-Zertifizierungsprozess: 5 Schritte zum Kennzeichen

Der CE-Zertifizierungsprozess ist für viele Betreiber undurchsichtig. Dabei folgt er einer klaren Logik — wer die Schritte kennt, kann den Prozess effizient gestalten. AISCI begleitet Sie durch alle Phasen.

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Anwendbare Richtlinien und Normen ermitteln

Der erste Schritt ist die Identifikation aller relevanten EU-Richtlinien für das spezifische System. Für einen AMR können das die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie und die EMV-Richtlinie sein — je nach Ausstattung auch weitere. Parallel werden die harmonisierten Normen ermittelt, deren Einhaltung die Konformität mit den Richtlinien vermuten lässt.

Relevante Richtlinien für AMR

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG — zentrale Grundlage
  • Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU — elektrische Komponenten
  • EMV-Richtlinie 2014/30/EU — vernetzte Systeme
  • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 — ab 2027 verbindlich
Gilt auch für Smart Vision: Dieselben Richtlinien gelten für industrielle Bildverarbeitungssysteme — Maschinenrichtlinie wenn Steuerfunktionen übernommen werden, Niederspannungsrichtlinie für elektrische Komponenten, EMV-Richtlinie für alle vernetzten Systeme.

Harmonisierte Normen für AMR

  • EN 1525 — Sicherheit von Flurförderzeugen, fahrerlose Systeme
  • ISO 3691-4 — Fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme
  • EN ISO 12100 — Risikobeurteilung und Risikominderung
  • IEC 62443 — Cybersicherheit industrieller Systeme

Harmonisierte Normen für Smart Vision

  • EN ISO 13849-1 — Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen
  • IEC 62061 — Funktionale Sicherheit elektrischer Steuerungen
  • EN 62471 — Photobiologische Sicherheit von Lichtquellen
AISCI-Vorgehen AISCI ermittelt für jedes Projekt alle relevanten Richtlinien und Normen — auch bei Systemkombinationen aus AMR und Smart Vision. So stellen wir sicher, dass keine Anforderung übersehen wird.
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Risikobeurteilung durchführen

Die Risikobeurteilung ist das Herzstück des CE-Prozesses. Sie identifiziert systematisch alle Gefährdungen, die vom System ausgehen können, bewertet deren Risiko und dokumentiert die getroffenen Schutzmaßnahmen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei wesentlichen Änderungen am System oder im Einsatzbereich aktualisiert werden.

Methodik nach EN ISO 12100

  • Grenzen des Systems festlegen — Verwendungszweck, Einsatzbereich, Personengruppen
  • Gefährdungen identifizieren — mechanisch, elektrisch, thermisch, ergonomisch
  • Risiko einschätzen — Schwere der möglichen Verletzung × Eintrittswahrscheinlichkeit
  • Risiko bewerten und Schutzmaßnahmen ableiten
  • Restrisiken dokumentieren und in der Betriebsanleitung kommunizieren
Wichtig: Die Risikobeurteilung muss bei wesentlichen Änderungen am System oder im Einsatzbereich aktualisiert werden — zum Beispiel bei Layout-Änderungen im Lager oder neuen Aufgabenstellungen für das System.

Gefährdungskategorien im Überblick

  • Mechanische Gefährdungen — Quetschung, Stoß, Kollision
  • Elektrische Gefährdungen — Stromschlag, Kurzschluss
  • Thermische Gefährdungen — Überhitzung von Batterien und Antrieben
  • Ergonomische Gefährdungen — Arbeitsplatzgestaltung im Mischbetrieb
  • Gefährdungen durch Emission — elektromagnetische Felder, Licht

Schutzmaßnahmen-Hierarchie (STOP-Prinzip)

  • Substitution — Gefährdung durch sicherere Lösung ersetzen
  • Technische Maßnahmen — Sensorik, Schutzfelder, Abschirmungen
  • Organisatorische Maßnahmen — Wegeleitsystem, Betriebsanweisungen
  • Persönliche Schutzausrüstung — als letzte Maßnahme
AISCI-Vorgehen AISCI führt die Risikobeurteilung als standardmäßigen Bestandteil jedes Implementierungsprojekts durch — inklusive vollständiger Dokumentation und Übergabe an den Betreiber.
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Technische Dokumentation erstellen

Die technische Dokumentation belegt, dass alle Anforderungen der relevanten Richtlinien erfüllt sind. Sie muss für mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen aufbewahrt werden und ist bei Kontrollen durch Behörden vorzulegen.

Pflichtbestandteile der technischen Dokumentation

  • Allgemeine Beschreibung der Maschine
  • Übersichtszeichnungen und Schaltpläne
  • Vollständige Risikobeurteilung
  • Angewandte Normen und technische Spezifikationen
  • Prüfberichte und Messprotokolle
  • Betriebsanleitung in den Sprachen der Verwendungsländer
  • EG-Konformitätserklärung

Betreiberpflichten zur Dokumentation

Als Betreiber sind Sie verpflichtet, die CE-Dokumentation Ihrer Anlagen griffbereit zu halten und bei Kontrollen vorzulegen.

  • EG-Konformitätserklärungen aller Systeme aufbewahren
  • Betriebsanleitungen in deutscher Sprache bereithalten
  • Risikobeurteilungen und Prüfprotokolle dokumentieren
  • Nachweise über durchgeführte Unterweisungen ablegen
  • Dokumentation bei Änderungen aktualisieren
Aufbewahrungspflicht: Technische Dokumentation muss mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen aufbewahrt werden.
AISCI-Vorgehen AISCI liefert alle erforderlichen Dokumente als Teil der Implementierung und unterstützt beim Aufbau einer vollständigen Betriebsdokumentation — strukturiert und revisionssicher.
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Konformitätsbewertung

Bei den meisten AMR-Systemen führt der Hersteller die Konformitätsbewertung in eigener Verantwortung durch — ohne externe Prüfstelle. Bei Systemen mit höherem Risikopotenzial kann eine notifizierte Stelle (Notified Body) eingebunden werden müssen.

Interne Bewertung (Modul A)

  • Hersteller prüft selbst gegen alle relevanten Normen
  • Erstellt technische Dokumentation
  • Stellt EG-Konformitätserklärung aus
  • Bringt CE-Kennzeichen an

Externe Bewertung (Modul B/C)

  • Notified Body prüft Baumuster
  • Ausstellung Baumusterprüfbescheinigung
  • Hersteller erklärt Serienkonformität
  • Erforderlich bei höherem Risikopotenzial

Wann ist eine externe Prüfstelle nötig?

  • Systeme mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
  • Keine anwendbaren harmonisierten Normen verfügbar
  • Hersteller weicht von harmonisierten Normen ab
  • Spezifische Anforderung durch Richtlinie vorgeschrieben

Gilt auch für Systemkombinationen

Werden AMR und Smart Vision Systeme kombiniert eingesetzt, entsteht möglicherweise eine neue Gesamtmaschine, die eine eigene Konformitätsbewertung erfordert. AISCI prüft dies für jede Systemkombination.

AISCI-Vorgehen AISCI setzt ausschließlich Systeme ein, die vom Hersteller vollständig CE-zertifiziert sind — inklusive technischer Dokumentation und Konformitätserklärung. Bei Systemkombinationen prüfen wir die Zertifizierungssituation und erstellen bei Bedarf eine ergänzende Risikobeurteilung.
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EG-Konformitätserklärung ausstellen und CE anbringen

Der abschließende Schritt ist die Ausstellung der EG-Konformitätserklärung durch den Hersteller und das Anbringen des CE-Kennzeichens am Produkt. Erst mit diesem Schritt ist das System rechtmäßig in der EU verkehr- und betriebsfähig.

Pflichtinhalte der EG-Konformitätserklärung

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Beschreibung und Identifikation der Maschine — Typ, Seriennummer
  • Alle anwendbaren EU-Richtlinien
  • Angewandte harmonisierte Normen
  • Name und Unterschrift der bevollmächtigten Person
  • Ort und Datum der Ausstellung

CE-Kennzeichen: Was ist zu beachten?

  • Mindesthöhe 5 mm, Proportionen dürfen nicht verändert werden
  • Gut sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht
  • Nicht durch andere Kennzeichen verdeckt oder beeinträchtigt
  • Bei kleinen Produkten: CE auf Verpackung oder Begleitdokumenten zulässig

Nach der Zertifizierung

  • Technische Dokumentation 10 Jahre aufbewahren
  • Bei wesentlichen Änderungen Konformität neu prüfen
  • Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage Dokumentation vorlegen
  • Änderungen an Normen und Richtlinien im Blick behalten
AISCI-Vorgehen AISCI stellt sicher, dass alle gelieferten Systeme mit vollständiger EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichen ausgeliefert werden. Die Dokumentation wird strukturiert übergeben — bereit für Ihre Betriebsakte.

AMR + Smart Vision kombiniert: Was gilt bei Systemkombinationen?

Werden AMR und Smart Vision Systeme kombiniert eingesetzt – etwa wenn eine Kamera auf dem AMR Qualitätsprüfungen durchführt oder ein stationäres Vision-System den AMR-Einsatz steuert – entsteht eine neue Gesamtmaschine. Das hat Konsequenzen für die CE-Zertifizierung.

Was müssen Betreiber beachten?

Dokumentation aufbewahren

Als Betreiber sind Sie verpflichtet, die CE-Dokumentation Ihrer Anlagen griffbereit zu halten:

  • EG-Konformitätserklärung aller Systeme
  • Betriebsanleitungen in deutscher Sprache
  • Risikobeurteilungen und Prüfprotokolle
  • Nachweise über durchgeführte Unterweisungen

AISCI liefert alle erforderlichen Dokumente als Teil der Implementierung und unterstützt beim Aufbau einer vollständigen Betriebsdokumentation.

Änderungen melden und prüfen

Wesentliche Änderungen an CE-zertifizierten Systemen können eine neue Konformitätsbewertung erforderlich machen:

Beispiele für wesentliche Änderungen

  • Software-Updates die Sicherheitsfunktionen betreffen
  • Hardware-Modifikationen am System
  • Veränderung des Einsatzbereichs oder der Verwendungsbedingungen
  • Integration in neue Systemkombinationen

Im Zweifelsfall gilt: Rücksprache mit dem Hersteller oder einem Sachverständigen vor der Änderung.

Typische Fehler bei der CE-Zertifizierung

Die Kommissionierung ist der arbeitsintensivste und kostenintensivste Prozess in der Lagerlogistik. Personalmangel, steigende Volumen und Fehlerquoten setzen Unternehmen massiv unter Druck.

Häufige Fragen zu CE-Zertifizierung

Nein — die CE-Zertifizierung ist Pflicht des Herstellers oder Inverkehrbringers. Als Betreiber müssen Sie sicherstellen, dass alle eingesetzten Systeme korrekt CE-zertifiziert sind, und die Dokumentation aufbewahren. Wenn Sie Systeme wesentlich verändern, werden Sie zum Hersteller und müssen selbst zertifizieren.

Ja. Gemäß § 5 ArbSchG ist die Gefährdungsbeurteilung vor Inbetriebnahme jedes AMR-Systems Pflicht des Arbeitgebers. AISCI unterstützt diesen Prozess als standardmäßiger Bestandteil jedes Implementierungsprojekts — inklusive vollständiger Dokumentation.

Nur wenn Ihr Einsatzfall dem vom Hersteller vorgesehenen Verwendungszweck entspricht. Weicht Ihr Einsatz davon ab oder kombinieren Sie Systeme auf neue Weise, muss die Konformität für den konkreten Anwendungsfall geprüft werden. AISCI berät Sie dazu im Rahmen der Implementierungsplanung.

Das CE-Kennzeichen ist eine gesetzliche Pflichtmarkierung für den europäischen Markt und wird vom Hersteller selbst angebracht. Eine TÜV-Zertifizierung ist eine freiwillige Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle und kann zusätzliches Vertrauen schaffen, ersetzt aber nicht das CE-Kennzeichen.

Bei Seriengeräten etablierter Hersteller ist die CE-Zertifizierung bereits erfolgt — das System wird CE-zertifiziert geliefert. Bei Sonderanfertigungen oder kundenspezifischen Anpassungen dauert der Prozess typischerweise 4-12 Wochen, je nach Komplexität und ob eine externe Prüfstelle eingebunden wird.

Ja. Industrielle Kamerasysteme und Bildverarbeitungssysteme unterliegen je nach Funktion der Maschinenrichtlinie, der Niederspannungsrichtlinie und der EMV-Richtlinie. AISCI liefert ausschließlich CE-zertifizierte Systeme mit vollständiger Dokumentation.

CE-konform von Anfang an — mit AISCI

CE-Zertifizierung ist kein bürokratischer Aufwand, sondern die rechtliche Grundlage für sicheren, haftungsfreien Betrieb. AISCI liefert ausschließlich CE-zertifizierte Systeme, stellt vollständige Dokumentation bereit und unterstützt bei der Erstellung Ihrer Betriebsdokumentation. So sind Sie auf der sicheren Seite — von Tag eins.

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